+AT 4.2 Tz 5

AT 4.2 Tz 5

Für die Zwecke der Beurteilung sind die in den Strategien niedergelegten Ziele so zu formulieren, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist. Kleine Institute dürfen sich darauf beschränken, die Strategie und Kapitalplanung nur jährlich zu überwachen, wenn sie zusätzlich zu der aufsichtlich vorgeschriebenen und empfohlenen Kapitalausstattung einen weiteren Puffer von mindestens zwei Prozentpunkten an hartem Kernkapital vorhalten.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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