+AT 4.3.3 Tz 2

AT 4.3.3 Tz 2

Regelmäßige und ggf. anlassbezogene Stresstests sind auch für das Gesamtrisikoprofil des Instituts durchzuführen. Dafür sind geeignete übergeordnete Szenarien zu definieren, die wesentliche interne und externe Einflussfaktoren erfassen. Wechselwirkungen zwischen den wesentlichen Risikoarten sind angemessen zu berücksichtigen. Sehr kleine Institute können auf risikoartenspezifische Stresstests verzichten, sofern im Stresstest für das Gesamtrisikoprofil die betreffenden Risiken negativ beeinflusst werden. Das operationelle Risiko muss von sehr kleinen Instituten dann nicht gestresst werden, wenn adverse Szenarien bereits im Notfallmanagement nach AT 7.3 MaRisk berücksichtigt werden.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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