+AT 4.3.3 Tz 6

AT 4.3.3 Tz 6

Die Ergebnisse der Stresstests sind kritisch zu reflektieren und bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dabei sind die Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs oder eines vergleichbar schweren Ereignisses besonders zu beachten.

Erläuterung

Handlungsbedarf
Identifizierter Handlungsbedarf muss nicht automatisch in eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial münden. Alternativ dazu können auch andere Maßnahmen wie z. B. eine verschärfte Überwachung der Risiken, Anpassungen von Risikolimiten oder Änderungen in der Geschäftsausrichtung geeignet sein. Eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial ist dann erforderlich, wenn die Stresstests bewusst zur Quantifizierung des internen Kapitalbedarfs eingesetzt werden.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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