+AT 4.3.4 Tz 2

AT 4.3.4 Tz 2

Die Wahl der Modelle liegt in der Verantwortung des Instituts. Die zugrundeliegenden Annahmen sind nachvollziehbar zu begründen. Die Angemessenheit und Eignung sind vor dem Einsatz eines Modells zu bewerten und regelmäßig zu überprüfen. Das setzt hinreichende Kenntnisse über die Modell-Konzeption, insbesondere zu wesentlichen Annahmen und Parametern sowie zu den darin einfließenden Daten, voraus.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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