+AT 4.4.3 Tz 9
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AT 4.4.3 Tz 9
Die Interne Revision muss mindestens vierteljährlich einen Bericht erstellen und der
Geschäftsleitung vorlegen. Der Bericht enthält insbesondere die im Berichtsquartal
durchgeführten Prüfungen und festgestellten wesentlichen Mängel, einschließlich
der Maßnahmen zu deren Beseitigung und deren Status, sämtliche noch nicht behobene wesentliche Mängel aus anderen Berichtsquartalen sowie eine Beurteilung der
(voraussichtlichen) Einhaltung des Prüfungsplans. Über besonders schwerwiegende
Mängel ist unverzüglich zu berichten.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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