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AT 7.3 Tz 1Für Aktivitäten und Prozesse, die kritische oder wichtige Funktionen darstellen, ist Vorsorge durch ein Notfallkonzept zu treffen. Die darin festgelegten Maßnahmen müssen geeignet sein, mögliche Schäden zu begrenzen. Das Notfallkonzept ist jährlich und anlassbezogen zu aktualisieren und angemessen zu kommunizieren. Die Geschäftsleitung ist mindestens quartalsweise und anlassbezogen schriftlich über den Zustand des Notfallmanagements zu informieren. Das Institut muss Auswirkungsanalysen durchführen, um Risiken für schwerwiegende Störungen von kritischen oder wichtigen Funktionen sowie von deren notwendigen Unterstützungsprozessen, hierfür notwendigen IKT-Systemen und sonstigen notwendigen Ressourcen sowie potenzielle Gefährdungen zu identifizieren. Als Basis hierfür dient eine Übersicht über alle Funktionen. ErläuterungAuswirkungsanalysen In Auswirkungsanalysen (Business Impact Analysen) wird über abgestufte Zeiträume betrachtet, welche Folgen eine Beeinträchtigung von Aktivitäten und Prozessen für den Geschäftsbetrieb haben kann. Die Auswirkungsanalysen müssen u. a. Art und Umfang des (im-)materiellen Schadens sowie den Zeitpunkt des Ausfalls berücksichtigen. 1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Standards2. Identified Requirements
3. Related Standards
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