+AT 9 Tz 8

AT 9 Tz 8

Mit Blick auf Weiterverlagerungen sind im Auslagerungsvertrag möglichst Zustimmungsvorbehalte zugunsten des auslagernden Instituts oder konkrete Voraussetzungen zu vereinbaren, wann Weiterverlagerungen einzelner Arbeits- und Prozessschritte möglich sind. Zumindest ist vertraglich sicherzustellen, dass Vereinbarungen des Auslagerungsunternehmens mit Subunternehmen im Einklang mit dem originären Auslagerungsvertrag stehen. Ferner haben die vertraglichen Anforderungen bei Weiterverlagerungen auch eine Informationspflicht des Auslagerungsunternehmens an das auslagernde Institut zu umfassen. Es muss sichergestellt sein, dass das Auslagerungsunternehmen im Falle einer Weiterverlagerung auf ein Subunternehmen weiterhin gegenüber dem auslagernden Institut berichtspflichtig bleibt.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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