+AT 9 Tz 11

AT 9 Tz 11

Die Anforderungen an die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen sind auch bei der Weiterverlagerung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse zu beachten.

Erläuterung

Risikoanalyse gemäß Tz. 2
Die erweiterten Anforderungen für wesentliche Auslagerungen finden nur für Weiterverlagerungen Anwendung, die unter Risikogesichtspunkten wesentlich sind.

Zudem muss das Risiko berücksichtigt werden, dass die Fähigkeit der Institute zur Überwachung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch lange und komplexe Auslagerungsketten eingeschränkt sein kann.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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