+BTO 1.2 Tz 2

BTO 1.2 Tz 2

Das Institut muss Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse im Kreditgeschäft formulieren, die, soweit erforderlich, in geeigneter Weise zu differenzieren sind (z. B. nach Kreditarten). Darüber hinaus sind die vom Institut akzeptierten Sicherheitenarten sowie die Verfahren zur Bewertung, Verwaltung und Verwertung dieser Sicherheiten festzulegen. Bei der Festlegung der Verfahren zur Bewertung von Sicherheiten ist auf geeignete Bewertungsverfahren abzustellen. Die Verfahren zur Bewertung von Sicherheiten sind regelmäßig, für kleine Institute mindestens alle zwei Jahre, zu überprüfen. Die Überprüfung eines Bewertungsverfahrens ist nicht erforderlich, soweit das Institut ein allgemein anerkanntes, normiertes Verfahren (welches z. B. im Einklang mit der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) steht) anwendet.

Erläuterung

Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle
Soweit Institute fortgeschrittene statistische Modelle zur Bewertung, Neubewertung und Überwachung der Werte von Sicherheiten verwenden, müssen die Institute die Kriterien für deren Verwendung festlegen.

Die Institute müssen sicherstellen, dass die fortgeschrittenen statistischen Modelle:

  • a) immobilien- und standortspezifisch sind und einen hinreichenden Detaillierungsgrad aufweisen (z. B. Postleitzahl für Immobiliensicherheiten);
  • b) gültig und genau sind und regelmäßigen robusten Rückvergleichen im Hinblick auf die tatsächlichen beobachteten Transaktionspreise unterzogen werden;
  • c) auf einer hinreichend großen und repräsentativen Stichprobe sowie auf beobachteten Transaktionspreisen beruhen;
  • d) auf aktuellen Daten von hoher Qualität basieren. 

Bei der Verwendung dieser fortgeschrittenen statistischen Modelle sind die Institute für die Angemessenheit und Leistung der Modelle verantwortlich, während der Sachverständige für die anhand eines fortgeschrittenen statistischen Modells vorgenommene Bewertung verantwortlich bleibt. Die Institute müssen die Methodik, Eingabedaten und Annahmen der verwendeten Modelle kennen. Sie müssen sicherstellen, dass die Dokumentation der Modelle auf dem neuesten Stand ist.

Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze
Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Geschäfte mit Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen zu formulieren, z. B. im Hinblick auf die Beschaffung finanzieller und sonstiger Informationen, die Analyse des Zwecks und der Struktur der zu finanzierenden Transaktion, die Art der Sicherheitenstellung oder die Analyse der Rückzahlungsfähigkeit.

Differenzierte Bearbeitungsgrundsätze sind auch für Fremdwährungsdarlehen zu formulieren, die den besonderen Risiken dieser Kreditart Rechnung tragen.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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