+BTO 1.2.6 Tz 1
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BTO 1.2.6 Tz 1
Das Institut muss Kriterien festlegen, auf deren Grundlage Wertberichtigungen, Abschreibungen und Rückstellungen für das Kreditgeschäft zu bilden sind (z. B. durch ein institutsinternes Forderungsbewertungsverfahren). Die angewandten Rechnungslegungsnormen sind hierbei zu beachten. Bei der Ermittlung des Risikovorsorgebedarfs
muss eine Überprüfung der Sicherheitenwerte oder ggf. eine neue Bewertung erfolgen.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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