+BTO 1.3.1 Tz 2

BTO 1.3.1 Tz 2

Das Institut muss auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung entwickeln. Beim Auslösen von Frühwarnindikatoren sind die betroffenen Engagements zu überprüfen und bei Bedarf in eine Watchlist aufzunehmen. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig über den Status der Watchlist und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Die Frühwarnindikatoren müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um Veränderungen im Risikoumfeld und den Marktbedingungen Rechnung zu tragen.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
Impressum German English