+BTO 1.3.1 Tz 3
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BTO 1.3.1 Tz 3
Das Institut kann bestimmte, unter Risikogesichtspunkten festzulegende Arten von Kreditgeschäften oder Kreditgeschäfte unterhalb bestimmter Größenordnungen vom Verfahren zur Früherkennung von Risiken ausnehmen. Die Früherkennung von Risiken kann auch in einem Risikoklassifizierungsverfahren erfolgen, soweit es eine Früherkennung von Risiken ermöglicht.
Von der Einrichtung eines Verfahrens zur Früherkennung von Risiken kann abgesehen werden, wenn ein Zugriff auf die für eine Risikofrüherkennung erforderlichen Daten aufgrund objektiver Gegebenheiten eingeschränkt ist. Solche Konstellationen liegen dann vor, wenn die Kreditgeschäfte über ein drittes Institut initiiert und im Weiteren von diesem betreut werden (z. B. Hausbank im Kreditgeschäft der Förderbanken oder auch im Kreditgeschäft der Bürgschaftsbanken). Das kreditierende Institut muss dabei sicherstellen, dass es über wesentliche Vorkommnisse bei dem Kreditnehmer informiert wird.
Ein Risikoklassifizierungsverfahren muss unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte insbesondere folgende Komponenten enthalten, um gleichzeitig als Verfahren zur Früherkennung von Risiken dienen zu können:
- Indikatorenbezogene Komponente: Die dem Verfahren zugrunde liegenden Indikatoren (z. B. Kontoumsätze, Lastschriftrückgaben) müssen geeignet sein, dass sich abzeichnende Risiken möglichst frühzeitig erkannt werden können,
- Zeitraumbezogene Komponente: Auf der Grundlage der Indikatoren muss eine laufende Identifizierung von sich abzeichnenden Risiken möglich sein,
- Prozessbezogene Komponente: Signale des Verfahrens zur Früherkennung von Risiken müssen zeitnah zu geeigneten Maßnahmen des Instituts führen (z. B. Intensivierung des Kundenkontaktes, Hereinnahme neuer Sicherheiten, Tilgungsaussetzungen), so dass sich Risiken möglichst nicht in Form von Verlusten materialisieren.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
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Requirement |
3. Related Standards
Standards
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Requirement |
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