+BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken)
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BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken)

BTR 2.3 Marktpreisrisiken des Anlagebuches (einschließlich Zinsänderungsrisiken)

1. Overview

Summary Regulation
BTR 2.3 Tz 1

Die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Anlagebuches sind mindestens vierteljährlich zu bewerten. Ebenfalls mindestens vierteljährlich ist ein Ergebnis für das Anlagebuch zu ermitteln.

Erläuterung

Bewertung und Ergebnisermittlung für Marktpreisrisiken im Anlagebuch
Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Positionen im Anlagebuch kann auch eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Bewertung, Ergebnisermittlung und Kommunikation der Risiken erforderlich sein.

BTR 2.3 Tz 2 Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Limitüberschreitungen aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen der Risikopositionen vermieden werden können.
BTR 2.3 Tz 3

Die Verfahren und Methoden zur Beurteilung und Ermittlung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches müssen die wesentlichen Ausprägungen der Zinsänderungsrisiken abdecken. Alle zinssensitiven bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Anlagebuches sind bei der Ermittlung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch zu berücksichtigen, einschließlich notleidender Risikopositionen (abzüglich Wertberichtungen) mit ihren in quantitativer und zeitlicher Hinsicht erwarteten Zahlungsströmen.

Erläuterung

Behandlung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches
Eine integrierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken aus dem Handels- und dem Anlagebuch auf Ebene des Gesamtinstituts ist möglich. Dabei sind die für das Handelsbuch zwingende tägliche Bewertung der Risikopositionen und die tägliche Ergebnisermittlung zu beachten.

Umfang der einzubeziehenden Positionen
Unmittelbare Pensionsverpflichtungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen, falls die damit verbundenen Risiken nicht über eine andere Risikoermittlung abgedeckt sind.

Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sind klar zu definieren. Dies umfasst u.a. auch die zu betrachtenden Perspektiven nach Tz. 4, die Auswahl der Zinskurven und deren für die Risikomessung unterstellte Veränderungen sowie den Umgang mit Margen in den Cashflows. Institute, die Margen in Cashflows bei der barwertigen Perspektive herausrechnen, müssen den risikofreien Zinssatz jedes Instruments zu Laufzeitbeginn transparent ermitteln und eine Methode verwenden, die einheitlich auf alle einzubeziehenden Positionen und alle Geschäftsbereiche angewandt wird.

Messansätze für Zinsänderungsrisiken
Die wesentlichen Ausprägungen der Zinsänderungsrisiken umfassen in der Regel das Gap-Risiko, das Basisrisiko sowie das Optionsrisiko.

BTR 2.3 Tz 4 Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts (einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen) als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute müssen Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu adressieren. Alle CET1-Instrumente und sonstigen unbefristeten Eigenmittelinstrumente, die dem Institut zeitlich unbegrenzt und ohne vertraglich festgelegte Kündigungs- oder Rückzahlungstermine zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden.
BTR 2.3 Tz 5

Hinsichtlich der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind geeignete Annahmen festzulegen. Möglichen Änderungen der Stabilität dieser Annahmen, z.B. durch unterschiedliche Zinsszenarien oder durch Veränderung des ökonomischen Umfelds, ist bei der Modellierung Rechnung zu tragen. Dazu gehören auch mögliche Migrationen zwischen Produktklassen. Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung aus Einlagen von Finanzkunden dürfen nur dann modelliert werden, wenn es sich um operative Einlagen im Sinne von Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61handelt.

Erläuterung

Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung
Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung können z. B. sein:

  • Positionen, bei denen die faktische Zinsbindung von der rechtlichen Zinsbindung abweicht (vor allem Sicht- und Spareinlagen), oder
  • optionale Bestandteile (z. B. Kündigungsrechte des Kunden, Sondertilgungsoptionen, Rückzahlungsoptionen).

Bei der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung ist auch zwischen sog. „Kerneinlagen“ und sonstigen Einlagen zu unterscheiden. Ebenfalls zu berücksichtigen sind dabei die Kundeneigenschaft (Kleinkunden, sonstige Privatkunden, Geschäftskunden oder Großkundenkunden) sowie die Art der Konten (z.B. Transaktionskonten, Nicht-Transaktionskonten).

Im Modell der gleitenden Durchschnitte zur Modellierung von Einlagen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung dürfen keine Stützstellen über zehn Jahre verwendet werden.

Begriff „Finanzkunde“
Bezüglich der Bedeutung des Begriffes „Finanzkunde“ ist auf die Definition des Art. 411 CRR abzustellen.

BTR 2.3 Tz 6 Bei der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung von Nicht-Finanzkunden sowie von operativen Einlagen im Sinne von Art. 27 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 von Finanzkunden darf die angenommene Zinsbindung die gewichtete durchschnittliche Zinsbindung von fünf Jahren nicht überschreiten. Dies bezieht sich auf das gesamte aggregierte Portfolio dieser Einlagen und gilt separat für verschiedene Währungen.
BTR 2.3 Tz 7 Institute, die wesentliche Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen eingegangen sind, müssen die Zinsänderungsrisiken in jeder dieser Währungen ermitteln. Dabei müssen währungsspezifische Annahmen hinsichtlich der jeweiligen Zinsszenarien getroffen werden. Abhängigkeiten zwischen den Zinsentwicklungen in verschiedenen Währungen können berücksichtigt werden, sofern diese auf einer hinreichend fundierten Grundlage beruhen. Bei der Aggregation von Risikowerten in verschiedenen Währungen sind konservative Annahmen zu treffen.
BTR 2.3 Tz 8 Die internen Risikotransfers zwischen Anlage- und Handelsbuch sind zu dokumentieren und müssen im Einklang mit den risikopolitischen Vorgaben des Instituts stehen.

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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