+BTR 3 Liquiditätsrisiken
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BTR 3 Liquiditätsrisiken

BTR 3 Liquiditätsrisiken

1. Overview

Summary Regulation
BTR 3 Tz 1

Das Institut muss sicherstellen, dass es seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Institut muss dabei auch Maßnahmen zur Steuerung des untertägigen Liquiditätsrisikos ergreifen. Es ist eine ausreichende Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer zu gewährleisten.

Erläuterung

Verbundlösungen
Die Anforderung in Satz 3 kann auch durch bestehende Verbund- oder Konzernstrukturen erfüllt werden.

Diversifikation der Refinanzierungsquellen und der Liquiditätspuffer
Maßgebliche Kriterien für die Diversifikation können bspw. Geschäftspartner bzw. Emittenten, Produkte, Laufzeiten und Regionen sein.

BTR 3 Tz 2 Das Institut muss gewährleisten, dass ein sich abzeichnender Liquiditätsengpass frühzeitig erkannt wird. Hierfür sind Verfahren einzurichten, deren Angemessenheit regelmäßig, mindestens aber jährlich, zu überprüfen ist. Auswirkungen anderer Risiken auf die Liquidität des Instituts (z. B. Reputationsrisiken) sind bei den Verfahren zu berücksichtigen.
BTR 3 Tz 3 Das Institut muss für einen geeigneten Zeitraum eine oder mehrere aussagekräftige Liquiditätsübersichten erstellen, in denen die voraussichtlichen Mittelzuflüsse den voraussichtlichen Mittelabflüssen gegenübergestellt werden. Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Den auch in normalen Marktphasen üblichen Schwankungen der Zahlungsflüsse ist in den Liquiditätsübersichten angemessen Rechnung zu tragen.
BTR 3 Tz 4

Für kurzfristig eintretende Verschlechterungen der Liquiditätssituation muss das Institut ausreichend bemessene, nachhaltige Liquiditätspuffer vorhalten. Die Liquiditätspuffer sind so zu bemessen, dass sie den in den Stresstests gemäß Tz. 6 identifizierten Liquiditätsbedarf über einen dem Risikoappetit entsprechenden Zeithorizont, mindestens aber einen Monat abdecken. Neben Zentralbankgeld können die Puffer hochliquide, unbelastete und zentralbankfähige Vermögensgegenstände beinhalten, die jederzeit ohne signifikante Wertverluste in privaten Märkten liquidiert werden können. Das Institut muss sicherstellen, dass der Nutzung der Liquiditätspuffer keine rechtlichen, regulatorischen, technischen oder operationellen Restriktionen entgegenstehen.

Erläuterung

Berücksichtigung von belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance)
Die Verfahren zur Steuerung und Beurteilung der Liquiditätsrisiken haben auch zu gewährleisten, dass Höhe, Art, Umfang und Entwicklung der Belastung von Vermögensgegenständen berücksichtigt werden.

BTR 3 Tz 5

Das Institut muss ein geeignetes Verrechnungssystem zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der jeweiligen Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken einrichten. Dabei sind die Kosten für vorzuhaltende Liquiditätspuffer im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung zu berücksichtigen.

Erläuterung

Vereinfachte Umsetzung bei kleinteiligem Kundengeschäft
Bei Instituten mit überwiegend kleinteiligem Kundengeschäft auf Aktiv- und Passivseite und einer stabilen Refinanzierung reicht ein einfaches Verrechnungssystem aus.

BTR 3 Tz 6

Für Liquiditätsrisiken sind regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen. Dabei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken in die Betrachtung einzubeziehen. Darüber hinaus sind beide Aspekte kombiniert zu betrachten. Das Institut muss in den Stressszenarien seinen voraussichtlichen Überlebenshorizont ermitteln.

Erläuterung

Erleichterung für kleine Institute
Kleine Institute müssen nur jenes Szenario analysieren, das regelmäßig die größten Auswirkungen hat. Regelmäßig ist dies die Kombination aus institutseigenen und marktweiten Ursachen.

BTR 3 Tz 7 Das Institut muss festlegen, welche Maßnahmen im Fall eines Liquiditätsengpasses ergriffen werden sollen (Liquiditätsnotfallplan). Dazu gehört auch die Darstellung der in diesen Fällen zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen unter Berücksichtigung etwaiger Mindererlöse. Die im Fall eines Liquiditätsengpasses zu verwendenden Kommunikationswege sind festzulegen. Die geplanten Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Durchführbarkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Ergebnisse der Stresstests sind dabei zu berücksichtigen.
BTR 3 Tz 8

Ein Institut, das wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, muss zur Sicherstellung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementieren.

Erläuterung

Wesentliche Liquiditätsrisiken aus verschiedenen Fremdwährungen
Wesentliche Liquiditätsrisiken aus verschiedenen Fremdwährungen liegen insbesondere dann vor, wenn ein bedeutender Teil der Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten auf eine fremde Währung lautet und gleichzeitig bedeutende Währungsinkongruenzen oder Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva bestehen.

BTR 3 Tz 9 Das Institut muss einen internen Refinanzierungsplan über einen mehrjährigen Zeitraum aufstellen, der die Strategien, den Risikoappetit und das Geschäftsmodell abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken widerspiegelt. Möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen.

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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