BTR 4 Tz 1
Das Institut muss den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen. Es muss eine einheitliche Definition und Abgrenzung operationeller Risiken festlegen und diese den Mitarbeitern verständlich kommunizieren
Erläuterung
Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen oder Beinaheverlusten Die Prozesse zum Management operationeller Risiken müssen auch den Umgang mit Schadensfällen mit Markt- oder Kreditrisikobezug („boundary events“), Beinaheverlusten und zusammenhängenden Ereignissen umfassen.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
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Requirement |
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