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+BTR 4 Tz 3 |
BTR 4 Tz 3Das Institut muss eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherstellen. Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich zu analysieren. Einzeln erfasste Schadensfälle, die dem gleichen Ereignis zugeordnet werden können, müssen aggregiert weiterverarbeitet werden.1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Standards2. Identified Requirements
3. Related Standards
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