+BT 2.2 Tz 3

BT 2.2 Tz 3

Mindestens vierteljährlich ist ein Bericht über Adressenausfallrisiken zu erstellen, der strukturelle Merkmale des Kreditgeschäfts sowie u. a. Portfolioentwicklung, Limite, Limitauslastungen und -überschreitungen, Großkredite, Risikovorsorge, wichtige Kreditentscheidungen und NPL-Details umfasst. Der Risikobericht muss Informationen zu wesentlichen, von den Strategien abweichenden Kreditentscheidungen enthalten. Zudem sind folgende Kreditentscheidungen im risikorelevanten Kreditgeschäft offenzulegen:

  • a) Entscheidungen, die Geschäftsleiter im Rahmen ihrer Krediteinzelkompetenz getroffen haben, soweit diese von den Voten abweichen oder
  • b) Entscheidungen, die von einem Geschäftsleiter getroffen werden, der für den Bereich Marktfolge zuständig ist.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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