+BTO Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation
---+BTO Tz 1
---+BTO Tz 2
---+BTO Tz 3
---+BTO Tz 4
---+BTO Tz 5
---+BTO Tz 6
---+BTO Tz 7
---+BTO 1 Kreditgeschäft
------+BTO 1 Tz 1
------+BTO 1.1 Funktionstrennung und Votierung
---------+BTO 1.1 Tz 1
---------+BTO 1.1 Tz 2
---------+BTO 1.1 Tz 3
---------+BTO 1.1 Tz 4
---------+BTO 1.1 Tz 5
---------+BTO 1.1 Tz 6
---------+BTO 1.1 Tz 7
------+BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft
---------+BTO 1.2 Tz 1
---------+BTO 1.2 Tz 2
---------+BTO 1.2 Tz 3
---------+BTO 1.2 Tz 4
---------+BTO 1.2 Tz 5
---------+BTO 1.2 Tz 6
---------+BTO 1.2 Tz 7
---------+BTO 1.2 Tz 8
---------+BTO 1.2 Tz 9
---------+BTO 1.2 Tz 10
---------+BTO 1.2.1 Kreditvergabe
------------+BTO 1.2.1 Tz 1
------------+BTO 1.2.1 Tz 2
---------+BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung
------------+BTO 1.2.2 Tz 1
------------+BTO 1.2.2 Tz 2
------------+BTO 1.2.2 Tz 3
------------+BTO 1.2.2 Tz 4
---------+BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
------------+BTO 1.2.3 Tz 1
------------+BTO 1.2.3 Tz 2
---------+BTO 1.2.4 Intensivbetreuung
------------+BTO 1.2.4 Tz 1
------------+BTO 1.2.4 Tz 2
------------+BTO 1.2.4 Tz 3
---------+BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten
------------+BTO 1.2.5 Tz 1
------------+BTO 1.2.5 Tz 2
------------+BTO 1.2.5 Tz 3
------------+BTO 1.2.5 Tz 4
------------+BTO 1.2.5 Tz 5
------------+BTO 1.2.5 Tz 6
------------+BTO 1.2.5 Tz 7
------------+BTO 1.2.5 Tz 8
------------+BTO 1.2.5 Tz 9
---------+BTO 1.2.6 Risikovorsorge
------------+BTO 1.2.6 Tz 1
------------+BTO 1.2.6 Tz 2
------------+BTO 1.2.6 Tz 3
------+BTO 1.3 Anforderungen an Verfahren zur Früherkennung von Risiken und Behandlung von Forbearance
---------+BTO 1.3.1 Verfahren zur Früherkennung von Risiken
------------+BTO 1.3.1 Tz 1
------------+BTO 1.3.1 Tz 2
------------+BTO 1.3.1 Tz 3
---------+BTO 1.3.2 Behandlung von Forbearance
------------+BTO 1.3.2 Tz 1
------------+BTO 1.3.2 Tz 2
------------+BTO 1.3.2 Tz 3
------------+BTO 1.3.2 Tz 4
------+BTO 1.4 Risikoklassifizierungsverfahren
---------+BTO 1.4 Tz 1
---------+BTO 1.4 Tz 2
---------+BTO 1.4 Tz 3
---------+BTO 1.4 Tz 4
---+BTO 2 Handelsgeschäft
------+BTO 2 Tz 1
------+BTO 2.1 Funktionstrennung
---------+BTO 2.1 Tz 1
---------+BTO 2.1 Tz 2
------+BTO 2.2 Anforderungen an die Prozesse im Handelsgeschäft
---------+BTO 2.2.1 Handel
------------+BTO 2.2.1 Tz 1
------------+BTO 2.2.1 Tz 2
------------+BTO 2.2.1 Tz 3
------------+BTO 2.2.1 Tz 4
------------+BTO 2.2.1 Tz 5
------------+BTO 2.2.1 Tz 6
------------+BTO 2.2.1 Tz 7
------------+BTO 2.2.1 Tz 8
------------+BTO 2.2.1 Tz 9
------------+BTO 2.2.1 Tz 10
---------+BTO 2.2.2 Abwicklung und Kontrolle
------------+BTO 2.2.2 Tz 1
------------+BTO 2.2.2 Tz 2
------------+BTO 2.2.2 Tz 3
------------+BTO 2.2.2 Tz 4
------------+BTO 2.2.2 Tz 5
------------+BTO 2.2.2 Tz 6
------------+BTO 2.2.2 Tz 7
---------+BTO 2.2.3 Abbildung im Risikocontrolling
------------+BTO 2.2.3 Tz 1
---+BTO 3 Immobiliengeschäft
------+BTO 3 Tz 1
------+BTO 3.1 Aufbauorganisation
---------+BTO 3.1 Tz 1
---------+BTO 3.1 Tz 2
---------+BTO 3.1 Tz 3
------+BTO 3.2 Anforderungen an die Prozesse im Immobiliengeschäft
---------+BTO 3.2 Tz 1
---------+BTO 3.2 Tz 2
---------+BTO 3.2 Tz 3
---------+BTO 3.2 Tz 4
---------+BTO 3.2.1 Immobilienerwerb oder -errichtung
------------+BTO 3.2.1 Tz 1
------------+BTO 3.2.1 Tz 2
------------+BTO 3.2.1 Tz 3
---------+BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung
------------+BTO 3.2.2 Tz 1
------------+BTO 3.2.2 Tz 2
------------+BTO 3.2.2 Tz 3

BTO Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation

BTO Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation

1. Overview

Summary Regulation
BTO Tz 1 Dieses Modul stellt vor allem Anforderungen an die Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft dar. Eine vereinfachte Umsetzung ist zulässig, wenn Größe, Geschäftsschwerpunkte und Risikosituation des Instituts dies rechtfertigen.
BTO Tz 2

Für die Zwecke dieses Rundschreibens werden im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft folgende Bereiche unterschieden:

  • a) Markt (Kredit): initiiert Kreditgeschäfte und gibt ein Votum,
  • b) Markt (Immobilien): initiiert Immobiliengeschäfte und gibt ein Votum,
  • c) Marktfolge (Kredit): gibt ein weiteres Votum bei Kreditentscheidungen,
  • d) Marktfolge (Immobilien): gibt ein weiteres Votum bei Immobiliengeschäften,
  • e) Handel. 

Darüber hinaus werden folgende Funktionen unterschieden:

  • f) Risikocontrolling: Überwachung und Kommunikation der Risiken,
  • g) Abwicklung und Kontrolle der Handelsgeschäfte.

Die Bereiche Markt (lit. a und b) und Marktfolge (lit. c und d) können bei Kredit- und Immobiliengeschäften identisch besetzt sein.

Erläuterung

Erläuterungen zur Verwendung der Begriffe „Bereich“ und „Stelle“
Eine „vom Markt und Handel unabhängige Stelle“ kann auch innerhalb der Geschäftsleiterlinie Handel bzw. Markt angesiedelt sein. Ein „Bereich außerhalb des Handels und Marktes“ liegt nur dann vor, wenn dieser bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung vom Handel und Markt getrennt ist.

BTO Tz 3

Die Aufbauorganisation ist so zu gestalten, dass Markt (Kredit) und Handel bis einschließlich Geschäftsleiterebene von Marktfolge (Kredit), Risikocontrolling, Handelsabwicklung sowie von weiteren Bereichen bzw. Funktionen organisatorisch getrennt sind (BTO 1.1 Tz. 7, BTO 1.2 Tz. 1, BTO 1.2.4 Tz. 1, BTO 1.2.5 Tz. 1 und BTO 1.4 Tz. 2). Gleiches gilt für den Bereich Markt (Immobilien) gegenüber Marktfolge (Immobilien), Risikocontrolling und der in BTO 3.2 Tz. 3 genannten Funktion (sachverständige Personen). Eine aufbauorganisatorische Trennung bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung umfasst die fachliche und disziplinarische Trennung der Verantwortlichkeiten.

Erläuterung

Funktionstrennung bei CRD-Drittstaatenzweigstellen
Bei CRD-Drittstaatenzweigstellen ist eine Abweichung zulässig, sofern die fachliche Trennung der Verantwortlichkeiten dem Prinzip der Funktionstrennung bis einschließlich Geschäftsleiterebene entspricht.

BTO Tz 4 Die Trennung der Funktionen gilt auch im Vertretungsfall. Die Vertretung darf durch einen qualifizierten Mitarbeiter unterhalb der Geschäftsleitung erfolgen.
BTO Tz 5 Die Mitwirkung des für das Risikocontrolling zuständigen Geschäftsleiters in einem risikosteuernden Ausschuss der Geschäftsleitung verletzt nicht den Grundsatz der Funktionstrennung.
BTO Tz 6 Wesentliche Rechtsrisiken sind grundsätzlich in einer vom Markt und Handel unabhängigen Stelle (z. B. der Rechtsabteilung) zu überprüfen.
BTO Tz 7 Bei IKT-gestützter Bearbeitung ist die Funktionstrennung durch entsprechende Verfahren und Schutzmaßnahmen sicherzustellen.
BTO 1 Kreditgeschäft BTO 1 Kreditgeschäft
BTO 2 Handelsgeschäft BTO 2 Handelsgeschäft
BTO 3 Immobiliengeschäft BTO 3 Immobiliengeschäft

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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